Teilung der Maklerkosten zwischen Verkäufer und Käufer – eine gerechte Sache!

Ab dem 23.Dezember 2020 treten neue gesetzliche Regelungen zur Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienverkauf in Kraft. Wir fassen dies kurz zusammen.

Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer

Die neue Regelung gilt beim Verkauf von Immobilien, sie sieht eine Teilung der Provision zwischen Verkäufer und Käufer der Immobilie vor. Die Besonderheit dabei ist, dass der Verkäufer mindestens 50 % der Provision zu tragen hat. Das wird in der Praxis bedeuten, dass die eine Hälfte vom Verkäufer und die andere Hälfte vom Käufer zu zahlen ist.

Zu beachten ist, dass diese Regelung nur auf den Verkauf von Einfamilienhäusern und Wohnungen beschränkt ist. Auch kommt sie nur dann zur Anwendung, wenn der Käufer der Immobilie als Verbraucher handelt. Tut er dies im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit, so kann die Verteilung der Maklerkosten auch weiterhin anderweitig vereinbart werden.

Bei SATHI-Immobilien: Nicht viel Neues, sondern Bewährtes!

Wir arbeiten bereits seit mehreren Jahren nahezu vollständig nach dem Prinzip der Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer. Insgesamt haben wir bisher gute praktische Erfahrungen gemacht und können so unserer Aufgabe und Verantwortung gegenüber beiden Parteien gerecht werden. Die Verteilung der Maklerkosten auf Verkäufer und Käufer hat sich bei SATHI-Immobilien bewährt.

Sie haben Fragen zur neuen Regelung sowie zur Teilung der Maklerkosten? Bitte sprechen Sie uns an, gern erläutern wir Ihnen die Inhalte sowie auch Vorteile.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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