Die richtige Übernahme der Kaufimmobilie, was ist zu tun?

Der Kauf der Immobilie ist eine spannende und oftmals aufregende Angelegenheit. Wenn der Kaufvertrag beim Notar unterzeichnet wurde heißt es ersteinmal durchatmen und dem freudigen Moment der Übernahme des neuen Hauses oder Grundstücks entgegensehen.

Aber dabei ist Einiges zu beachten. Sie nehmen zu diesem Zeitpunkt, meist der sogenannte Nutzen-Lasten-Wechsel, nicht nur die Immobilie in Besitz, sondern haben auch einige Dinge und Pflichten zu beachten. Wir haben die wesentlichen Fakten in einer Checkliste für Sie zusammengefasst:

1. Umgehend nach Übergabe:

  • Ummeldung bei den Energieversorgern für Wasser, Strom, Erdgas sowie ggf. Fernwärme. Sie verwenden dazu bitte die Zählerstände aus dem Übergabeprotokoll!
  • Abschluss einer Grundstückshaftpflichtversicherung (sofern nicht vorhanden)
  • Absicherung der Verkehrssicherung (z.B. Winterdienst durch eigenmächtiges Durchführen der Arbeiten oder Abschluss eines Dienstleistungsvertrags)
  • Prüfen, ob vom Grundstück keine Gefahren ausgehen (Äste oder sonstige Dinge), idealerweise sichern sie es gegen den Zutritt Dritter.
  • Sorgen Sie für eine ausreichende Beheizung des Gebäudes in der kalten Jahreszeit, um Frostschäden zu vermeiden.
  • Bei Übernahme der Immobilie im Herbst: Bitte prüfen Sie, ob Gartenwasserleitungen abgestellt und entwässert sind (Frostgefahr!)
  • Schließung: Wenn Sie sich unsicher sind ob noch alte Schlüssel der Immobilie im Umlauf sein könnten bzw. eine vollständige Übergabe aller Schlüssel nicht gewährleistet werden kann, empfehlen wir neue Schlösser einzubauen.
  • Prüfen Sie, ob Gefahren für Sie oder Ihre Kinder bestehen. Das können Wasserbehälter (Pools, Teiche, Regentonnen) oder unzureichend gesicherte Schächte oder Gruben sein.
  • Müllentsorgung: Bitte wenden Sie sich an den regionalen Entsorgungsbetrieb oder Landkreis, damit die Entleerung der Behälter weiterhin gesichert ist. Dort erfahren Sie auch die Abholtermine sowie die Möglichkeiten einer (meist) kostenfreien Sperrmüllabholung.

2. in der Regel innerhalb von 2-3 Wochen nach Übergabe:

  • Stellen Sie sich bei den Nachbarn vor! Das kommt meist gut an und sorgt für ein harmonisches Verhältnis.
  • Polizeiliche Ummeldung: Wenn Sie direkt einziehen, können Sie sich zu diesem Zeitpunkt durch Vorlage einer Kopie des Grundstückskaufvertrags direkt bei der Gemeinde polizeilich ummelden.
  • Beschriften Sie Ihren Briefkasten, damit die Post Sie findet. Oft kommt bereits einige Tage nach der Ummeldung Post von Versorgern.
  • Achten Sie auch auf eine beleuchtete Hausnummer, dies ist in den meisten Gemeinden gesetzlich vorgeschrieben.
  • Prüfung des Grundsteuerbescheid (erhalten Sie meist vom Verkäufer) in Hinblick auf die nächsten fälligen Grundsteuerzahlungen.
    Bei Fragen zur Grundsteuer sprechen Sie die Gemeinde an, meist erhalten Sie einen eigenen Grundsteuerbescheid erst nach Eigentumsumschreibung im Grundbuch.
  • Kontaktaufnahme zur Wohngebäudeversicherung oder zu Ihrem Versicherungsmakler: Prüfen ob die bestehende Versicherung übernommen oder eine andere abgeschlossen wird. (Bitte beachten Sie das gesetzliche Sonderkündigungsrecht nach Eigentumsumschreibung im Grundbuch!)
  • Objektunterlagen: Erhaltene Unterlagen zur Immobilie empfehlen wir gut aufzubewahren und auch bei neu dazukommenden Dokumenten (z.B. bei baulichen Veränderungen) diese im Rahmen einer eigenen Hausakte zusammenzufassen.
  • Heizungswartung: Prüfen Sie ob ein bestehender Wartungsvertrag übernommen oder ein neuer abgeschlossen wurde. Die Heizungsanlage sollte turnusmäßig, idealerweise vor der Heizperiode gewartet werden. Der Schornsteinfeger wird sich zur turnusmäßigen Prüfung bei Ihnen ankündigen. Dennoch sollten Sie ihn über den Eigentumswechsel informieren.
  • Prüfen Sie, ob es weitere technische Anlagen gibt, die geprüft oder gewartet werden müssen (z.B. Hebeanlagen, Tauchpumpen oder automatische Toranlagen)
  • Auch bei Bestandsimmobilien: Achten Sie auf die Ausrüstung mit funktionierenden Rauchwarnmeldern! Dies ist nicht nur fast überall gesetzlich vorgeschrieben sondern kann auch Leben retten.
    Bei Kaminen, Kaminöfen oder Heizungsthermen im Wohnbereich empfehlen wir die Montage eines CO-Warners zur Vermeidung von Kohlenmonoxidvergiftungen.

Die vollständige Checkliste können Sie auch direkt hier als pdf.-Dokument herunterladen: Checkliste KÄUFER zur Objektübergabe – SATHI-Immobilien

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Wir übernehmen auch keine Gewähr für Vollständigkeit und Richtigkeit der vorgenannten Angaben.

Foto: ©Bild von Maaark auf Pixabay